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Markt Eschlkam

Führungszeugnis

Ansprechpartner im Rathaus:

Gerhard Macht
Tel. 09948 / 9408-16

gerhard.macht@markt-eschlkam.de

Führungszeugnis

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  • Was ist ein Führungszeugnis ?

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    Was ist ein Führungszeugnis ?

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

    Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen.

    Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) oder ein Führungszeugnis, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt  wird.

  • Wo bekommt man ein Führungszeugnis ?

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    Wo bekommt man ein Führungszeugnis ?

    Das Führungszeugnis muss beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Um ein Führungszeugnis beantragen zu können, muss die Gemeinde neben den allgemeinen Daten zu Ihrer Person folgende Informationen erhalten:

    • um welche Art von Führungszeugnis (Belegart N oder O) handelt es sich
    • gegebenenfalls an welche Behörde soll es übersandt werden
    • und den Geburtsnamen Ihrer Mutter.

    Der ausgefüllte Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird. Das Privatführungszeugnis (Belegart N) wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt. Ein Behördenführungszeugnis (Belegart O)  wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt.

  • Was kostet ein Führungszeugnis ?

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    Was kostet ein Führungszeugnis ?

    Das Führungszeugnis kostet 13,-- Euro.

    Dieser Betrag ist bei Antragstellung zu entrichten.

  • Was steht in einem Führungszeugnis ?

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    Was steht in einem Führungszeugnis ?

    Steht im Führungszeugnis: "Inhalt: Keine Eintragung",dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf. Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.

    Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

    Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

  • Wie lange gilt ein Führungszeugnis ?

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    Wie lange gilt ein Führungszeugnis ?

    Aus dem Führungszeugnis kann man ersehen, welche Eintragungen das Zentralregister am Ausstellungstag enthält. Natürlich können danach weitere Eintragungen hinzu gekommen oder weggefallen sein.

    Üblicherweise wird aber für einen Zeitraum von etwa 3 Monaten nach der Ausstellung das Führungszeugnis allgemein anerkannt.