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Bekanntmachung Sitzung Marktgemeinderat
+BEKANNTMACHUNG
In der am Donnerstag, 18. Dezember 2025, um 19.30 Uhr im Rathaus Eschlkam, Sitzungssaal, stattfindenden Marktgemeinderatssitzung stehen folgende Angelegenheiten zur
Tagesordnung :
I. öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) vom 04.11.2025
2. Vorbescheide / Bauanträge
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport sowie Anbau eines Technikraumes
in Eschlkam, Am Birkerlberg 32.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, einem Carport und einer Halle
in Großaign, Handelsstraße 122.3 Abbruch eines bestehenden Wohnhauses, Neubau eines Einfamilienhauses in Eschlkam, Großaigner Straße 13
2.4 Neubau einer Lagerhalle in Großaign, Handelsstraße 52
2.5 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude in Eschlkam
3. Festsetzung Erfrischungsgeld für Wahlhelfer bei der Kommunalwahl
4. sonstiges / Mitteilung öffentlich
II. nicht-öffentliche Sitzung
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nicht-öffentliche Sitzung statt.
Eschlkam, 05.12.2025
Adam Florian
Erster BürgermeisterKommunalwahlen am 8. März 2026
+BEKANNTMACHUNG
I. über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters
in der Gemeinde Eschlkam, Landkreis Cham, am 8. März 2026bis spätestens am 8. Januar 2026 18:00 Uhr
Eschlkam, 09.12.2025
Hermann Lamecker
WahlleiterII. über die Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten
für die Wahl des Gemeinerates und des KreistagesEschlkam, 09.12.2025
Adam Florian
Erster BürgermeisterIII. über die eingereichten Wahlvorschläge für den Marktgemeinderat
IV. über den eingereichten Wahlvorschlag für den Ersten Bürgermeister
V. über die Sitzung des Wahlausschusses
am Dienstag, 20.01.2026 um 16:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Eschlkam.
Der Wahlausschuss beschließt in der öffentlichen Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge.
Eschlkam, 12.01.2026
Martin Daiminger
Stellvertretender WahlleiterVI. über die zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlaussuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.
Eine namentliche Auflistung der Bewerberinnen und Bewerber ist im Eingangsbereich des Rathauses einzusehen.

Heimatbücher der Marktgemeinde
+Die Marktgemeinde hat für ihre Bürger, insbesondere die Heimat- und Geschichtsinteressenten, in jüngster Zeit zwei Bände herausgegeben.
Im ersten Band befasst sich der Waldschmidtpreisträger und Historiker Werner Perlinger mit der frühgeschichtlichen Epoche bis zum
19. Jahrhundert.Mehrere Autoren knüpften an dieses Werk mit einem zweiten Band an, um die Geschichte und gesellschaftliches Leben in den einzelnen
Gemeindeteilen darzustellen.
Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart.Preise: Band 1, 384 Seiten: 24,90 €
Band 2, 696 Seiten: 49,80 €
Kombipreis für beide Bände: 70,00 €
Die Kreiswerke Cham informieren - Abfuhrkalender online
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Eschlkam, Dezember 2025Eschlkamer Katastrophenschutzkonzept Stromausfall
+Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
glücklicherweise ist die Wahrscheinlichkeit eines längerfristigen Stromausfalles als sehr gering einzustufen.
Sollte es dennoch zu einem Stromausfall kommen, haben wir folgend die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen für Sie zusammengestellt:
Florian Adam
Erster Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
+Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 gelten zunächst nur für das Kalenderjahr 2025. Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 (z.B. bei Änderung des Grundsteuerhebesatzes gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz oder Änderung des Grundsteuermessbescheides) wird hiermit die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 erhalten, haben 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 zugegangen wäre.
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Abweichend hiervon wird bestimmt, das Kleinbeträge wie folgt fällig werden:
- Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt.
- Am 15. Februar und am 15. August zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt.
Eschlkam, Januar 2026
Florian Adam
Erster BürgermeisterHundesteuer 2025
+Hundesteuer 2025
Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist am 01. April 2025 zur Zahlung fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass nur bei Neuanmeldungen ein neuer Hundesteuerbescheid erlassen wird.
Eschlkam, 05.03.2025
Florian Adam
1. Bürgermeister
An alle Hundebesitzer !
+An alle Hundebesitzer !
Das freie Umherlaufen großer Hunde sorgt für Ängste und Ärger bei den Eschlkamer Bürgern.
Die Marktgemeinde Eschlkam bittet in diesem Zusammenhang alle Hundebesitzer ihre Hunde anzuleinen und verweist auf die Hundehaltungsverordnung des Marktes Eschlkam.
Eschlkam, November 2020
Florian Adam, 1.BürgermeisterEntsorgung holziger Gartenabfälle
+Entsorgung holziger Gartenabfälle
Holzige Gartenabfälle können ganzjährig beim Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden.
Holzige Gartenabfälle sind vor allem Strauchgut. Wurzelballen bis zu einem Gesamtdurchmesser von 45 cm können vom Entsorger mit dem Strauchgut verarbeitet werden. Wurzelballen, deren Gesamtdurchmesser größer als 45 cm sind, dürfen nicht angeliefert werden. Sollten diese trotzdem angeliefert werden, muss über eine Sperrung der Anlieferung für holzige Gartenabfälle außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes nachgedacht werden.Grüngut
+Grüngut
Das Grüngut kann ebenerdig bis Oktober in das Silo abgeladen werden. Für die optimale Verwertung des Materials (Rasenschnitt, bzw. auch Blumenschnitt, Balkonblumen, Laub, Fallobst) ist es wichtig, dass keine holzigen Gartenabfälle und keine Fremdstoffe, wie z. B. Kunststoffe, Bleche, u. ä. in den Container geworden werden.
Abwasserabgabe für Kleineinleiter
+Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen. Als Kleineinleiter werden Personen bezeichnet, welche weniger als 8 m3 Abwasser je Tag in ein Gewässer einleiten oder versickern. Den abgabepflichtigen Gemeinden wurde durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, die Abwasserabgabe auf die Grundstückseigentümer abzuwälzen. Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt. Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn das Abwasser in einer Kleinkläranlage, die entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, behandelt wurde und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist.
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/22774935613?plz=93458&behoerde=96886344548&gemeinde=878745843688
Als Nachweis für die Befreiung von der Kleineinleiterabgabe muss der Gemeinde die Funktionsbescheinigung und/oder das Wartungsprotokoll vorgelegt werden.
Bei einer Fäkalschlammabfuhr ist eine Bestätigung der Entsorgungsfirma oder der öffentlichen Kläranlage vorzulegen.
Die Nachweise müssen bei der Gemeinde abgegeben werden.
Gerne auch per e-mail: hermann.lamecker@markt-eschlkam.de
Lamecker Hermann
Geschäftsleitung Markt EschlkamJohanniter-Kinderkrippe Jakobswichtel
+Johanniter-Kinderkrippe Jakobswichtel
In der Kinderkrippe werden Kinder im Alter bis 3 Jahre betreut. Die Krippe bietet aktuell in einer Gruppe Platz für zwölf Kinder.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt ganzjährig.
Die Öffnungszeiten der Einrichtung werden an den Bedarf der Eltern angepasst und sind derzeit von 07:15 Uhr bis 13:30 Uhr.
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Einrichtung und für die Anmeldung ist die die Leiterin der Kinderkrippe, Frau Monika Mühlbauer, Telefonnummer 09948/9559861.Eschlkam, Januar 10^9
Neubau "Mehr-Blick-Haus" in Eschlkam
+Errichtung "Mehr-Blick-Haus" in Eschlkam
Der Markt Eschlkam hat seit Jahren den Abbruch des ehemaligen Notschlachthauses und die Erweiterung des Rathauses geplant.
Nachdem die Regierung der Oberpfalz eine Förderung aus dem RÖFE-Programm und aus Mitteln des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes bewilligt hat, wurde im August 2015 mit der Baumaßnahme begonnen.
Förderhinweis EFRE (als pdf Datei)
Eschlkam, September 2012
