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Markt Eschlkam

Reisepässe

Ansprechpartner im Rathaus:

Gerhard Macht
Tel. 09948 / 9408-16

gerhard.macht@markt-eschlkam.de

Reisepässe

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  • Neue Richtlinien für Pässe seit 01.11.2007

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    Neue Richtlinien für Pässe seit 01.11.2007

    Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten EU-Länder zum 01.11.2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Gesichtsdaten eingeführt. Der neue ePass enthält einen Chip, in dem das Gesichtsbild gespeichert wird.

    Seit dem 01.11.2007 wurde die  Speicherung der Fingerabdrücke eingeführt.

    Für die Anfertigung der Passbilder werden seither neue Passfotos benötigt, die später weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind. Bei der Anfertigung der Fotos ist deshalb darauf hinzuweisen, dass die Fotos für den neuen ePass benötigt werden.

  • Antragstellung für neuen ePass

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    Antragstellung für neuen ePass

    Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.

    Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Antragstellung: Der Ausweis/Pass muß persönlich beim Einwohnermelde-/Passamt beantragt werden. Die Aushändigung des fertigen Dokumentes kann dagegen auch an eine bevollmächtigte Person erfolgen.

    Mitzubringen ist ein aktuelles Lichtbild nach den derzeit geltenden Richtlinien für den neuen ePass und der bisherige abgelaufene Ausweis, soweit ein solcher bereits ausgestellt wurde.

    Grundsätzlich reicht der Besitz eines gültigen Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht aus. Bei Reisen in bestimmte Länder ist jedoch anstelle des Personalausweises ein Reisepass zwingend vorgeschrieben. Verbindliche und aktuelle Informationen darüber erteilen die zuständigen Botschaften und Konsulate der betroffenen Länder, ggf. auch Reisebüros, bei denen Reisen gebucht werden. Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes im Internet www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik "Länder und Reiseinformationen"

    Die Ausstellung eines Reisepasses und  eines vorläufigen Reisepasses für unverheiratete  Minderjährige unter 18 Jahren, bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

    Die Zustimmung der Eltern ist auch erforderlich bei Beantragung des Kinderreisepasses oder des bish. Kinderausweises. Ebenso bei Beantragung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres.

  • Ausfertigungszeitraum

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    Ausfertigungszeitraum

    Der neue Pass wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Passes durch die Bundesdruckerei in Berlin etwa 3-4 Wochen in Anspruch nimmt. Bitte kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um einen gültigen ePass.

  • Passgebühren

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    Passgebühren

    Mit der Einführung des neuen Passes und dem dazu erforderlichen technischen Aufwand für die Sicherheit und den Datenschutz wurden die bisherigen Gebühren für die Ausstellung eines Passes angehoben und seither folgende Gebühren festgelegt:

     

    • für Personen ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit)   70,00 €
    • für Personen bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit)     37,50 €
    • Pässe im Expressverfahren
      zusätzlich zu den voher genannten Gebühr        32,00 €
  • Anschriftenänderungen / Wohnsitzwechsel

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    Anschriftenänderungen / Wohnsitzwechsel

    Bei einem Wohnungswechsel muß die neue Anschrift auch im Personalausweis oder Pass vermerkt werden. Bitte legen Sie dazu den Ausweis/Pass beim Einwohnermeldeamt vor. Dort wird die neue Anschrift eingetragen.

  • Vorläufiger Reisepass

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    Vorläufiger Reisepass

    In dringenden Fällen kann bei der Gemeinde ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Ein vorläufiger Pass wird direkt beim Passamt ausgestellt und dauert etwa 1 – 2 Tage.

    Notwendige Unterlagen:
    Ein aktuelles Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers.

    Gebühren: 26,00 €.

  • Sehr wichtig für USA-Reisende !

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    Sehr wichtig für USA-Reisende !!!

    Ab 01. Mai 2006 müssen deutsche Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Wer seit Mai 2006 ohne Visum in die USA reisen möchte, braucht einen regulären (roten) Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 bzw. 10 Jahren. Diese Reisepässe sind von der neuen Visumregelung der USA nicht betroffen.

    Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, bsp. Reisende, die länger als 90 Tage in Amerika bleiben möchten oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land aufsuchen. Für Sie besteht grundsätzlich Visumpflicht.

    Nähere Infos bietet das Auswärtige Amt unter http://www.auswaertiges-amt.de oder die Amerikanische Botschaft unter www.us-botschaft.de.