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Sterbefall
Ansprechpartner im Rathaus:
Martin Daiminger
Tel. 09948 / 9408-15
Hermann Lamecker
Tel. 09948 / 9408-24
Standesamt
Sterbefall was ist zu tun ?
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die bei einem Sterbefall am häufigsten gestellten Fragen in Kürze beantworten. Wir können dabei leider nicht alle Ihre Fragen beantworten; auf Wunsch erhalten sie weitere Auskünfte beim Standesamt im Rathaus.
Durch klicken auf die einzelnen Bereiche erhalten Sie weitere Informationen
Arzt
+Arzt
Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, muss zunächst der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst ( Tel. 112 ) informiert werden, der die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellt. Danach ist der Sterbefall zur Beurkundung beim Standesamt anzumelden.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus, oder Pflegeheim usw. erhalten Sie dort die notwendigen Auskünfte.
Bestattungsunternehmen
+Bestattungsunternehmen
In den meisten Fällen wird es notwendig sein ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das die Einsargung und die Überführung des Leichnams in das Leichenhaus des örtlichen Friedhofes in Eschlkam bzw. Warzenried übernimmt. Die Wahl des Bestatters ist Ihnen freigestellt, auch ob dieser weitere Leistungen erbringen soll können sie selber entscheiden.
Anzeige der Sterbefälle
+Anzeige der Sterbefälle
bei Todesfällen zu Hause:
Der Standesbeamte darf den Tod einer Person nur dann in das Sterberegister eintragen, wenn der Sterbefall beim Standesamt angezeigt wird. Jeder Sterbefall muß spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.
D.h. Todesfälle zu Hause müssen spätestens am dritten Tag beim Standesamt im Rathaus Eschlkam (entweder persönlich oder einen durch Sie beauftragten Bestatter) zur Beurkundung angemeldet werden.Der anzeigeberechtigte Personenkreis wurde vom Gesetzgeber genau umschrieben und eingegrenzt. Zur Anzeige sind danach verpflichtet:
- Jede Person mit der der Verstorbene in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat;
- der Wohnungsinhaber;
- sowie jede andere Person, die beim Tod zugegen war
- oder aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bevor Sie den Sterbefall persönlich beim Standesamt anzeigen, rufen Sie bitte beim Standesamt an und melden den Sterbefall zunächst telefonisch, damit die Beurkundung vorbereitet werden kann. Sie ersparen sich damit unnötige Wartezeiten.
Bei der Anzeige im Standesamt sind mitzubringen:
Wenn der Verstorbene verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft bestand:
- die Geburtsurkunden der Ehegatten bzw. Lebenspartner und die Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister.
Wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen bereits aufgelöst war:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen und Ehe - oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister, ggf. ein gesondeter Nachweis über die Auflösung.
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister. Falls eine Eheurkunde vorgelegt wird, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde des Verstorbenen erforderlich.
- Nachweis über den letzten Wohnsitz.
- Ärtzliche Todesbescheinigung mit dem vertraulichen und nicht vertraulichen Teil
Das Standesamt beurkundet aufgrund dieser Anmeldung den Sterbefall im Sterberegister und stellt Ihnen die notwendigen Sterbeurkunden aus, die Sie für Rentenzwecke, Krankenkasse oder Versicherungen benötigen.
Bei der Anmeldung des Sterbefalls sind auch Namen und genaue Anschriften der Angehörigen ( Kinder, Geschwister usw.) anzugeben, bzw. ob Grund- oder sonstiges Vermögen (z.B. Bankguthaben) vorhanden ist, da in diesen Fällen durch das Amtsgericht Cham ein Erbschein erteilt werden muss.
Bei Todesfällen in einem auswärtigen Krankenhaus
+Todesfälle in einem auswärtigen Krankenhaus ...
... werden durch das zuständige Standesamt am Sterbeort beurkundet. Bei Todesfällen in Krankenhausanstalten ist eine mündliche Anzeige des Sterbefalls durch die Angehörigen beim Standesamt nicht erforderlich.
Die Anzeige des Sterbefalls an das Standesamt zur Beurkundung erfolgt in diesem Fällen schriftlich von der jeweiligen Krankenhausverwaltung. Setzen Sie sich deshalb mit der Krankenhausverwaltung in Verbindung.
Unnatürliche Todesfälle
+Unnatürliche Todesfälle
Bei unnatürlichen Todesfällen, Unfällen, Freitod, Auffinden einer Leiche ist die Polizeiinspektion Furth im Wald zu verständigen. Diese Sterbefälle müssen durch die zuständige Kriminalpolizeiinspektion Regensburg beim Standesamt zur Beurkundung angezeigt werden.
Erst nach dieser Anzeige ist eine Beurkundung durch das Standesamt zulässig.
Friedhofsverwaltung
+Friedhofsverwaltung
Der Todesfall ist umgehend dem Pfarramt ( Tel. 09948 / 251 ) wegen der Absprache eines Beerdigungstermins zu melden.
Soweit Sie noch keine eigene Grabstelle haben, kann beim Kath. Pfarramt Eschlkam dabei auch ein Grabplatz erworben werden.
Aussegnungshalle / Leichenhaus
Bei einem Sterbefall informieren Sie bitte Ihren Bestattungsunternehmer, der sich auch um die Überführung in die Aussegnungshalle/Leichenhaus kümmert.
Gebühren
+Gebühren
Für das Bestattungswesen fallen Gebühren an (Verwaltungsgebühren beim Standesamt), die von der Gemeinde erhoben werden.
Verwaltungsgebühren:
- für Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt - kostenlos
- Urkunden für Renten- und Sozialversicherungszwecke - kostenlos
- Sonstige Sterbeurkunden für priv. Gebrauch - 12,00 € pro Urkunde
Weitere Gebühren fallen an für:
- für den Bestattungsunternehmer ( nach Vereinbarung )
- für Entfernen der Grabeinfassung und seitl. Lagerung, Aushub und Wiedereinfüllen der Grabstelle einschließlich Abtransport und Lagerung des überschüssigen Erdreichs am Lagerplatz im Friedhof
- für Wiedereinsetzen der Grabeinfassung ( Gebühr nach Vereinbarung
- für Sargträger und Betreuung der Aussegnungshalle.
Nachdem es sich bei den Friedhöfen in Eschlkam und Warzenried um kirchliche Friedhöfe handelt, werden alle weiteren Gebühren durch das Kath. Pfarramt Eschlkam, bzw. durch das Bestattungsunternehmen erhoben.
Sterbeurkunde
+Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde bekommen Sie bei dem Standesamt des Sterbeortes. Für die Zuständigkeit gilt dasselbe wie bei der begl. Abschrift aus dem Geburtseintrag.
Notwendige Unterlagen:
Bei der Anforderung der Urkunden muss nachgewiesen werden, dass Sie zur Anforderung der Urkunde berechtigt sind.
Gebühren: 12,00 €